Die regelmäßige Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln gehört zu den zentralen Aufgaben des Arbeitsschutzes. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um Unfälle, Produktionsausfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die DGUV Vorschrift 3 sowie einschlägige VDE-Normen bilden das Fundament. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsmittel – von einfachen Leitern bis hin zu komplexen Maschinen – regelmäßig zu prüfen.
Typische Prüfobjekte
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: z. B. Kabeltrommeln, Bohrmaschinen, Bürogeräte
- Ortsfeste elektrische Anlagen: Schaltschränke, Beleuchtungssysteme
- Nicht-elektrische Arbeitsmittel: Leitern, Regale, Anschlagmittel
Prüffristen 2025
Die Fristen richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Einsatzbedingungen und Gefährdungspotenzial. Beispiele:
- Bürogeräte: alle 2 Jahre
- Baustellenwerkzeuge: alle 3 bis 6 Monate
- Leitern und Tritte: mindestens einmal jährlich
- Regale: je nach Belastung jährlich bis halbjährlich
Ablauf der Prüfung
- Sichtprüfung: Erkennen äußerer Schäden.
- Messungen/Funktionsprüfung: Elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit.
- Dokumentation: Ergebnisse müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
Fazit
Die Betriebsmittelprüfung ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Betriebs. Wer auf regelmäßige, dokumentierte Prüfungen setzt, reduziert Risiken, erfüllt gesetzliche Anforderungen und stärkt das Vertrauen von Beschäftigten und Kunden.
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