Viele kleine Unternehmen glauben, Arbeitsschutz gelte erst für große Betriebe. Doch das ist ein Irrtum: Auch Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen und eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Der Umfang ist zwar geringer als bei größeren Betrieben, aber die Pflicht bleibt bestehen – und sie lohnt sich.
Rechtliche Grundlage
Die sicherheitstechnische Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Sie schreibt vor, dass jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und ggf. einen Betriebsarzt bestellen muss.
Für kleine Betriebe bis 10 Beschäftigte bietet die Vorschrift jedoch eine vereinfachte Form: die sogenannte alternative bedarfsorientierte Betreuung. Diese ersetzt die klassische regelmäßige Betreuung und erlaubt dem Unternehmer, viele Aufgaben selbst wahrzunehmen – mit professioneller Unterstützung.
Die alternative Betreuung im Überblick
Unternehmer kleiner Betriebe können die sicherheitstechnische Betreuung in drei Schritten umsetzen:
- Teilnahme an einer Schulung der Berufsgenossenschaft
– Der Unternehmer wird über Pflichten, Risiken und Grundprinzipien des Arbeitsschutzes informiert. - Eigenverantwortliche Umsetzung im Betrieb
– Nach der Schulung setzt der Unternehmer die Arbeitsschutzmaßnahmen selbst um, unterstützt von externen Beratern oder Fachkräften bei Bedarf. - Auffrischung und Nachbetreuung
– Regelmäßige Auffrischungen (meist alle 3–5 Jahre) stellen sicher, dass die Kenntnisse aktuell bleiben.
Vorteile für kleine Unternehmen
- Rechtssicherheit: Erfüllung der Pflichten nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 2
- Kosteneffizienz: Keine dauerhafte Sifa-Bindung, sondern flexible Beratung nach Bedarf
- Praktische Lösungen: Arbeitsschutz wird an die Betriebsgröße angepasst
- Unfallprävention: Auch kleine Betriebe profitieren von klaren Strukturen und sicheren Abläufen
Typische Themen der sicherheitstechnischen Betreuung
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten, Maschinen und Arbeitsplätze
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Prüfung von Arbeitsmitteln (Leitern, Regale, elektrische Geräte)
- Erste-Hilfe-Organisation
- Brand- und Explosionsschutz
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Unterstützung bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen
Fazit
Auch kleine Unternehmen tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Die sicherheitstechnische Betreuung bietet eine strukturierte, einfache und rechtssichere Lösung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden – ohne übermäßigen Aufwand.
Mit einem erfahrenen Partner wie ProtectPLUS Arbeitsschutz lässt sich der Arbeitsschutz praxisnah und effizient umsetzen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung.
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