PROTECTPLUS · 2026-10-14

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der kalten Jahreszeit

Der Winter steht vor der Tür. Sinkende Temperaturen, Schnee, Eis und früh einsetzende Dunkelheit bringen zusätzliche Gefahren für Beschäftigte mit sich. Besonders Unternehmen mit Außenarbeitsplätzen, Lagerflächen, Werkstätten oder regelmäßigem Fahrzeugverkehr sollten sich frühzeitig vorbereiten.

Doch auch in Büros und Produktionshallen entstehen durch die kalte Jahreszeit besondere Anforderungen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen. Eine rechtzeitige Wintervorbereitung hilft dabei, Unfälle zu vermeiden, Erkrankungen vorzubeugen und Betriebsabläufe sicherzustellen.

Gefährdungsbeurteilung für den Winter prüfen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.

Im Winter sollten insbesondere folgende Gefährdungen berücksichtigt werden:

  • Rutsch- und Sturzgefahren durch Schnee, Eis und Nässe
  • Kältebelastung bei Arbeiten im Freien
  • Eingeschränkte Sicht durch Dunkelheit, Nebel oder Schneefall
  • Erhöhte Unfallgefahr beim Führen von Fahrzeugen und Maschinen
  • Gesundheitsbelastungen durch unzureichend beheizte Arbeitsräume
  • Gefahren durch Schnee- und Eislasten auf Dächern und baulichen Anlagen

Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung muss nicht jedes Jahr vollständig neu erstellt werden. Sie ist jedoch zu überprüfen und bei veränderten Gefährdungen anzupassen.

Winterdienst und sichere Verkehrswege

Vereiste Verkehrswege und verschneite Betriebsgelände gehören zu den häufigsten Gefahrenquellen im Winter.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass betriebliche Verkehrswege gefahrlos genutzt werden können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Organisation des Räum- und Streudienstes
  • Festlegung verantwortlicher Personen
  • Bereitstellung geeigneter Streumittel und Arbeitsgeräte
  • Regelmäßige Kontrolle von Gehwegen, Treppen und Zufahrten
  • Sicherung besonders gefährlicher Bereiche
  • Dokumentation der durchgeführten Winterdienstmaßnahmen

Achtung: Auch wenn ein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt wird, verbleiben beim Unternehmen grundsätzlich Organisations- und Kontrollpflichten.

Eine klare Aufgabenverteilung verhindert, dass wichtige Verkehrswege morgens noch vereist sind, wenn die ersten Beschäftigten eintreffen.

Geeignete Schutzkleidung auswählen

Wer im Winter draußen arbeitet, benötigt geeignete Kleidung.

Dabei muss zwischen gewöhnlicher Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unterschieden werden.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen.

Je nach Tätigkeit können erforderlich sein:

  • Kälteschutzkleidung
  • Wetterschutzjacken und -hosen
  • Sicherheitsschuhe mit geeigneter rutschhemmender Sohle
  • Kälteschutzhandschuhe
  • Warnschutzkleidung bei schlechter Sicht

Die Schutzausrüstung muss zur jeweiligen Tätigkeit passen.

Ein Mitarbeiter, der bei niedrigen Temperaturen feinmechanische Arbeiten ausführt, benötigt beispielsweise andere Handschuhe als ein Beschäftigter, der schwere Materialien im Außenbereich bewegt.

Entscheidend ist nicht nur, dass PSA vorhanden ist, sondern dass sie richtig ausgewählt und tatsächlich getragen wird.

Arbeitsräume ausreichend beheizen

Auch innerhalb von Gebäuden können niedrige Temperaturen zum Problem werden.

Die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ enthalten Anforderungen an die Raumtemperaturen.

Die erforderliche Mindesttemperatur hängt insbesondere von der körperlichen Belastung und der Arbeitshaltung ab.

Redaktioneller Hinweis vor Veröffentlichung: Im gelieferten Text fehlen die angekündigten Temperaturbeispiele. Bitte ergänzen und anhand der aktuellen ASR A3.5 prüfen.

Arbeitgeber sollten deshalb vor Beginn der kalten Jahreszeit Heizungsanlagen überprüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Temperaturen erreicht werden.

Fahrzeuge und Maschinen vorbereiten

Besonders in Unternehmen mit Dienstfahrzeugen, Gabelstaplern, Baumaschinen oder Transportfahrzeugen ist die Wintervorbereitung wichtig.

Folgende Maßnahmen sollten rechtzeitig durchgeführt werden:

  • Kontrolle der Bereifung
  • Überprüfung von Beleuchtung und Warnleuchten
  • Kontrolle von Frostschutzmitteln
  • Prüfung von Scheibenwischern und Waschanlagen
  • Kontrolle der Batterien
  • Überprüfung von Bremsen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Anpassung der Fahrweise an winterliche Bedingungen

Bei Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen beachtet werden.

Auch innerbetriebliche Verkehrswege sollten auf besondere Gefährdungen überprüft werden.

Beleuchtung und Sicht verbessern

Im Winter beginnen und enden viele Arbeitsschichten bei Dunkelheit.

Dadurch steigt insbesondere auf Betriebshöfen, Lagerflächen und Verkehrswegen das Unfallrisiko.

Arbeitgeber sollten überprüfen, ob die vorhandene Beleuchtung ausreichend ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

  • Fußwege und Treppen
  • Parkplätze
  • Verladebereiche
  • Außenlager
  • Zugänge zu Gebäuden
  • Verkehrswege für Gabelstapler und Lkw

Die Anforderungen an die Beleuchtung ergeben sich unter anderem aus der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“.

Defekte Leuchten sollten rechtzeitig ausgetauscht werden.

Gesundheit und Wohlbefinden unterstützen

Neben klassischen Unfallgefahren können niedrige Temperaturen und fehlendes Tageslicht die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinflussen.

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten durch verschiedene Maßnahmen unterstützen.

Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Bereitstellung geeigneter Aufwärmmöglichkeiten
  • Anpassung von Arbeitsabläufen bei extremer Kälte
  • Organisation zusätzlicher Aufwärmphasen, soweit erforderlich
  • Förderung von Bewegung und Erholung
  • Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Sensibilisierung für psychische Belastungen

Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollte berücksichtigt werden. Bei entsprechenden Kältebelastungen kann nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich sein.

Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt von den konkreten Arbeitsbedingungen ab.

Beschäftigte saisonal unterweisen

Eine gute Wintervorbereitung funktioniert nur, wenn die Beschäftigten die Gefahren kennen.

Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen.

Eine saisonale Winterunterweisung kann folgende Themen behandeln:

  • Verhalten bei Schnee und Glätte
  • Sicheres Begehen von Verkehrswegen
  • Richtige Verwendung von Kälte- und Wetterschutzkleidung
  • Sicheres Fahren bei winterlichen Bedingungen
  • Melden gefährlicher Situationen
  • Verhalten bei extremen Wetterereignissen
  • Erste Hilfe bei Unterkühlung

Eine solche Unterweisung kann in die regelmäßige Arbeitsschutzunterweisung integriert werden.

Digitale Unterweisungen bieten hierbei eine gute Möglichkeit, Beschäftigte an unterschiedlichen Standorten oder in verschiedenen Schichten zu erreichen. Erforderliche praktische Einweisungen und persönliche Rückfragemöglichkeiten müssen dabei weiterhin sichergestellt sein.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb auf den Winter vorbereitet?

Mit dieser kurzen Übersicht können Unternehmen ihren Vorbereitungsstand überprüfen.

  • Gefährdungsbeurteilung auf winterliche Risiken geprüft?
  • Winterdienst organisiert und Verantwortlichkeiten festgelegt?
  • Geeignete Schutzkleidung bereitgestellt?
  • Heizung, Fahrzeuge und Beleuchtung überprüft?
  • Aufwärmmöglichkeiten und erforderliche Vorsorge berücksichtigt?
  • Beschäftigte zu winterlichen Gefahren unterwiesen?

Frühzeitig handeln

Winterliche Bedingungen sind vorhersehbar. Deshalb sollten Unternehmen nicht erst reagieren, wenn der erste Schnee fällt oder ein Beschäftigter auf einem vereisten Weg stürzt.

Eine frühzeitige Vorbereitung schützt Beschäftigte, reduziert Unfallrisiken und verhindert unnötige Betriebsunterbrechungen.

Arbeitsschutz bedeutet, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden, bevor etwas passiert.

Gerade im Winter zeigen sich die Vorteile einer gut organisierten Arbeitssicherheit.

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