Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema der modernen Arbeitswelt. Stress, Überforderung, Konflikte oder mangelnde Erholungszeiten sind heute genauso relevant wie klassische Gefahren durch Maschinen oder Chemikalien. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und schreibt seit Jahren vor, dass Arbeitgeber psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen müssen. Doch viele Unternehmen stehen 2025 noch immer vor der Frage: Wie setze ich das richtig um?


Warum psychische Gefährdungsbeurteilungen Pflicht sind

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erfassen und zu bewerten – dazu gehören ausdrücklich auch psychische Belastungen. Behörden und Berufsgenossenschaften prüfen diese Verpflichtung inzwischen verstärkt.

Unternehmen, die darauf verzichten, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch erhöhte Krankenstände und Imageverluste. Denn psychische Erkrankungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle.


Typische psychische Belastungen im Arbeitsalltag

  • Arbeitsintensität und Zeitdruck (z. B. enge Deadlines, Überstunden)
  • Monotone oder überfordernde Aufgaben
  • Störungen im Arbeitsablauf (z. B. durch ständige Unterbrechungen)
  • Soziale Konflikte (z. B. Mobbing, fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte)
  • Fehlende Handlungsspielräume (keine Mitbestimmung, wenig Eigenverantwortung)
  • Unsichere Beschäftigungsverhältnisse

So gelingt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit umfasst mehrere Schritte:

  1. Analyse: Erhebung der aktuellen Situation – z. B. durch Mitarbeiterbefragungen, Workshops oder Interviews.
  2. Bewertung: Feststellen, welche Belastungen kritisch sind und zu gesundheitlichen Risiken führen können.
  3. Maßnahmenplanung: Entwicklung konkreter Lösungen – von klaren Arbeitszeitregelungen über Konfliktmanagement bis zu Stressbewältigungsprogrammen.
  4. Umsetzung: Einführung der Maßnahmen gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten.
  5. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung, ob die Maßnahmen greifen, und ggf. Nachjustierung.

Chancen für Arbeitgeber

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit ist keine reine Pflichtübung. Sie bietet klare Vorteile:

  • Weniger Krankheitsausfälle und Fluktuation
  • Höhere Motivation und Produktivität durch gesunde Rahmenbedingungen
  • Stärkung der Arbeitgebermarke – Gesundheitsschutz wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil
  • Rechtssicherheit und weniger Risiken bei Kontrollen

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit ist 2025 wichtiger denn je. Sie schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern verbessert auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Arbeitgeber sollten die Pflicht als Chance begreifen, ihre Organisation gesund, resilient und zukunftsfähig aufzustellen.

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